16.08.2021
Corona Verordnung zum 16.08.2021
Das Land Baden-Württemberg hat wieder eine neue Corona Verordnung zum 16.08.21 erlassen. Ab sofort dürfen wir entsprechend der 3G Regel wieder nur Teilnehmern den Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gewähren, die nachweislich genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Als getestet gelten automatisch asymptomatische Kinder unter 6 Jahren, Schulkinder und Schüler der weiterführenden Schulen - siehe §5(2).
Solltet Ihr vollständig geimpft (15. Tag nach der 2. Impfung) oder genesen sein, müsstet Ihr ein Nachweisdokument mitbringen und vorzeigen damit wir es persönlich in Augenschein nehmen können - wir notieren dies dann intern und sparen uns für die Zukunft die "Kontrolle". Bestehende Tänzer:Innen können einen solchen Nachweis auch im Kundencenter hochladen - bitte achtet darauf, dass auch der vollständige Name erkenntlich ist.
Solltet Ihr ein negatives Testergebnis nachweisen müssen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Ihr zeigt uns ein negatives Testergebnis einer Teststation oder anderen hierfür befähigten Einrichtung (nicht älter als 24 h) vor oder
2.) Ihr bringt einen zugelassenen Antigen-Schnelltest selbst mit und wir führen diesen "unter unserer Aufsicht" durch und bescheinigen Euch das Testergebnis. Bitte seid in diesem Fall 20 Minuten vor Kursbeginn mit mitgebrachtem Testkit anwesend.
Grundsätzlich bitten wir Euch nach wie vor, im Eingangsbereich und Treppenhaus Maske zu tragen, sowie auf den Mindestabstand zu achten.
Wenn Ihr Fragen habt, scheut Euch nicht, uns zu kontaktieren!
Euer Team der Tanzschule move club